Zitat von Quelle: >>>
Jährlich fallen 500 Seehunde den Seehundjägern in Schleswig-Holstein zum Opfer. Seit 1974 dürfen Seehunde offiziell nicht mehr bejagt werden. Aber ein jeder Seehundjäger kann willkürlich (ohne tierärztliche Untersuchung) entscheiden, ob ein Tier erschossen werden darf, weil es angeblich verletzt, krank oder nicht lebensfähig ist.
Mutterlose oder verletzt aufgefundene Seehunde können und dürfen zwar in den Seehundauffangstationen der Inseln erstversorgt werden, diese müssen aber (IN WELCHEM ZUSTAND AUCH IMMER - auch, wenn von tierärztlicher Seite die Transportfähigkeit nicht gegeben ist) die Tiere nach spätestens 24 Stunden einem Robbenjäger übergeben, der dann selbstständig und unkontrolliert über das Leben des Tieres entscheidet. <<<
Unterschreibt hier die Petition:
Gegen Seehundjagd

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